KfW-Heizungsförderung 2025 – Zuschuss, Boni & Vorteile

Die staatliche Heizungsförderung der KfW unterstützt Hauseigentümer in Deutschland massiv beim Austausch alter Heizsysteme durch klimafreundliche, energieeffiziente Technologie wie Wärmepumpen, Biomasse oder Hybrid-Systeme. KfW

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Gebäudeenergiegesetz (GEG): Was gilt beim Heizungstausch?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt bundesweit, wie neue Heizungen künftig betrieben werden dürfen. Ziel ist der schrittweise Umstieg auf klimafreundliche Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien.

 

Heizungstausch: 65 % erneuerbare Energien

Grundsätzlich gilt: Jede neu eingebaute Heizung muss zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

 

  • In Neubaugebieten gilt diese Regel bereits seit 2024.
  • Für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten Übergangsfristen:
  • Großstädte über 100.000 Einwohner (z. B. Frankfurt am Main): spätestens ab 30. Juni 2026
  • Kleinere Städte und Gemeinden: spätestens ab 30. Juni 2028
  •  

Sobald die kommunale Wärmeplanung rechtsverbindlich vorliegt, wird diese Pflicht beim Heizungstausch verbindlich.

Kommunale Wärmeplanung – Grundlage für Entscheidungen

Die kommunale Wärmeplanung zeigt, wie die Wärmeversorgung in einzelnen Stadtgebieten künftig aussehen soll – etwa durch:

Fernwärme,

dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen,

oder perspektivisch Wasserstoffnetze.

Auf dieser Basis können Eigentümer, WEGs und Wohnungsbaugesellschaften entscheiden, welche Heizlösung langfristig sinnvoll und gesetzeskonform ist.

Bestehende Öl- und Gasheizungen

 

  • Funktionierende Öl- und Gasheizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden.
  • Ein Austausch ist nicht allein wegen des Alters erforderlich, solange die Anlage funktionsfähig ist.
  • Ist eine Heizung irreparabel oder handelt es sich um sehr alte Konstanttemperaturkessel, greifen Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen, insbesondere bei Härtefällen.

Neue Öl- und Gasheizungen – Übergangsregelungen

 

Öl- oder Gasheizungen dürfen bis zum Ablauf der Fristen der kommunalen Wärmeplanung weiterhin eingebaut werden. Allerdings gelten ab 2029 steigende Verpflichtungen zum Einsatz erneuerbarer Gase:

  • ab 2029: mindestens 15 %
  • ab 2035: mindestens 30 %
  • ab 2040: mindestens 60 %
  • ab 2045: 100 % erneuerbar

Nach Ablauf der Fristen (2026/2028) sind neue Gasheizungen nur zulässig, wenn sie mindestens 65 % mit grünen Gasen (z. B. Biomethan oder Wasserstoff) betrieben werden oder ein verbindlicher, genehmigter Wasserstoff-Fahrplan für das jeweilige Netz vorliegt.

 

Fazit für Eigentümer & WEGs

 

In Städten wie Frankfurt wird der Heizungstausch ab Mitte 2026 klar an erneuerbare Energien gekoppelt. Zwar gibt es Übergangs- und Ausnahmeregelungen, langfristig sind jedoch Wärmepumpen, Fernwärme und andere erneuerbare Heizsysteme die rechtssicherste und zukunftsfähigste Lösung.

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